Fachpflegestelle „Vielseitigkeit“

Die Erziehungsstelle wird geleitet durch einen staatlich anerkannten Heilpädagogen mit Masterstudium in frühkindlicher Bildung. Aktuell befindet sich die Leitung in der Weiterbildung zur Kinderschutzfachkraft und Fachberatung im Kinderschutz. Das Leben und das Miteinander in der Erziehungsstelle wird durch Achtsamkeit, Verständnis und Einfühlungsvermögen gestaltet. Ihr pädagogisches Handeln basiert vorrangig auf einem vertrauensvollen und tragfähigen Beziehungsangebot, sowie dem Anspruch, mit den jungen Menschen zuverlässig in Beziehung zu bleiben. Die Leitung hat zuvor eine SPLG geleitet und möchten nach Rückführung der beiden jungen Menschen nun bis zu zwei Kindern ein dauerhaftes Zuhause in Ihrer Fachpflegestelle geben. Ein Junge ist bereits seit dem Jahr 2022 dort untergebracht.

Die Pädagogik zeichnet sich durch Elemente der Spiel-, Entspannungs- und Musiktherapie aus. Auch der Ansatz der Erlebnispädagogik sowie Angebote in der Natur zur Bewegungsförderung sind Teil des Konzeptes. Als studierter Pädagoge mit psychologischer Ausbildung ist der Leitung ein inklusiver, vorurteilssensibler, allparteilicher und stärkenfokussierter pädagogischer Ansatz von großer Bedeutung. Die Ehepartnerin ist studierte Innenarchitektin mit Schwerpunkt Farbdesign und bietet mit ihren umfangreichen Kompetenzen im Bereich der kreativen bzw. ästhetischen Bildung einen anregungsreichen familiären Rahmen für junge Menschen an.

Das Haus der Erziehungsstelle besitzt ein ansprechendes, einladendes Flair und bietet mit sechs Räumen eine gemütliche familiäre Unterbringung für bis zu zwei junge Menschen. Das Grundstück verfügt über ein Nebengebäude mit Werkraum sowie eine Schaukel, ein Großtrampolin, Sandkasten sowie ein Fußballtor. Des Weiteren sind Fahrräder und ein Tischtennistisch vorhanden.

Die Erziehungsstellenleitung betreut bereits aktuell einen jungen Menschen, möchte aber zukünftig einem weiteren jungen Menschen im Kleinkind- oder Grundschulalter einen Platz zum gemeinsamen Wohnen und Leben anbieten. Ausschlusskriterien für die Aufnahme eines jungen Menschen sind schwere Formen von selbst- und fremdgefährdenden Verhalten, sowie Abhängigkeit von illegalen Drogen. Außerdem ist das Haus nicht rollstuhlgerecht.

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